Wochenbettbetreuung

Wochenbettbetreuung

Jede Frau hat nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Betreuung durch ihre Hebamme. Das betrifft die ersten 12 Wochen sowie 8 weitere mögliche Besuche während der gesamten Stillzeit. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Das gilt auch nach Fehlgeburten, Frühgeburten und bei Adoption.

Während eines Hausbesuches kontrollieren wir unter anderem

  • das Abheilen des Nabels
  • den Gesundheitszustand von Mutter und Baby
  • die Rückbildung der Gebärmutter incl. Bauchmassage
  • die Gewichtszunahme Ihres Babys

Wir beraten Sie

  • zum Handling und zur Babypflege
  • bei der Ernährung ihres Kindes (Stillen, Pumpen, Flaschenernährung, Beikost)
  • zu Anträgen, Behördengängen, Arztbesuchen und allen Fragen des täglichen Lebens als Familie

Bitte nehmen Sie rechtzeitig in der ersten Schwangerschaftshälfte Kontakt mit uns auf, damit wir Gelegenheit haben, uns kennen zu lernen.